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Ratgeber · Pflegekasse

Pflegekasse Zuschuss für Wohnraumanpassung beantragen – Schritt für Schritt erklärt

✍️ Dennis Wichert
📅 Januar 2025
⏱ 5 Min. Lesezeit
Wussten Sie, dass die Pflegekasse bis zu 4.180 € pro Maßnahme für die Anpassung Ihrer Wohnung bezuschussen kann? Die meisten Menschen wissen das nicht – oder trauen sich den Antrag nicht zu. Dabei ist es einfacher als gedacht. In diesem Ratgeber erkläre ich Ihnen Schritt für Schritt, wie es funktioniert.

Was ist ein Zuschuss für Wohnraumanpassung?

Wenn das Zuhause durch Alter oder Pflegebedarf unsicher wird, haben Pflegebedürftige Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse. Das ist in §40 SGB XI geregelt – dem Sozialgesetzbuch für die Pflegeversicherung.

Der Zuschuss gilt für Maßnahmen, die den Alltag sicherer machen und dabei helfen, so lange wie möglich im eigenen Zuhause zu leben. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Haltegriffe an WC, Dusche und Badewanne
  • Handläufe an Treppen und Eingängen
  • Entfernen von Türschwellen
  • Bodengleiche Duschen (größere Maßnahme)
  • Rampen für Rollstuhlfahrer

Wer hat Anspruch?

Den Zuschuss bekommt, wer mindestens Pflegegrad 1 hat. Das ist die wichtigste Voraussetzung. Ohne anerkannten Pflegegrad gibt es keinen Zuschuss – aber auch ohne Pflegegrad können wir die Maßnahmen umsetzen, die Kosten sind dann direkt zu tragen.

Pflegegrad Zuschuss möglich? Max. Betrag
Kein Pflegegrad Nein
Pflegegrad 1 ✓ Ja bis zu 4.180 €
Pflegegrad 2 ✓ Ja bis zu 4.180 €
Pflegegrad 3 ✓ Ja bis zu 4.180 €
Pflegegrad 4 ✓ Ja bis zu 4.180 €
Pflegegrad 5 ✓ Ja bis zu 4.180 €
💡 Wichtig zu wissen

Der Zuschuss von 4.180 € gilt pro Maßnahme und pro Person. Wenn also mehrere Personen in einem Haushalt pflegebedürftig sind, kann jede Person diesen Betrag in Anspruch nehmen. Außerdem kann der Zuschuss für mehrere Maßnahmen genutzt werden – der Gesamtbetrag von 4.180 € gilt aber insgesamt.

So stellen Sie den Antrag – Schritt für Schritt

Viele scheuen den Papierkram. Dabei ist der Antrag gar nicht kompliziert – wenn man weiß wie es geht. Hier ist der genaue Ablauf:

1

Pflegegrad prüfen

Schauen Sie auf Ihren Pflegebescheid. Steht dort Pflegegrad 1 oder höher, haben Sie Anspruch. Noch kein Pflegegrad? Dann erst beim MDK (Medizinischer Dienst) einen beantragen.

2

Angebot einholen

Sie brauchen ein schriftliches Angebot vom Handwerker, das genau beschreibt welche Maßnahmen durchgeführt werden sollen und was das kostet. Dieses Angebot reichen Sie bei der Pflegekasse ein.

3

Antrag bei der Pflegekasse stellen

Den Antrag stellen Sie schriftlich bei Ihrer Pflegekasse. Das ist in der Regel die gleiche Kasse wie Ihre Krankenkasse. Fügen Sie das Angebot und eine kurze Begründung bei, warum die Maßnahme notwendig ist.

4

Genehmigung abwarten

Die Pflegekasse prüft Ihren Antrag und schickt einen Bescheid. Das dauert in der Regel 2–4 Wochen. Bitte warten Sie mit der Umsetzung der Maßnahme bis zur Genehmigung.

5

Maßnahme umsetzen & Rechnung einreichen

Nach der Genehmigung wird die Maßnahme durchgeführt. Die Rechnung reichen Sie dann bei der Pflegekasse ein – und erhalten den Zuschuss ausgezahlt.

Ich mache das alles für Sie

Angebot, Antrag, Begründung – alles vorbereitet. Sie unterschreiben nur noch und schicken den Brief ab.

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Diese Fehler machen die meisten

In meiner täglichen Arbeit sehe ich immer wieder die gleichen Fehler. Das kostet unnötig Zeit – oder sogar den ganzen Zuschuss:

  • Maßnahme vor Antrag umsetzen: Der häufigste Fehler. Wer den Haltegriff montiert bevor der Antrag genehmigt ist, bekommt oft keinen Zuschuss mehr.
  • Begründung zu vage: "Ich brauche einen Haltegriff" reicht nicht. Es muss klar werden, warum die Maßnahme für die pflegebedürftige Person notwendig ist.
  • Falsches Angebot: Das Angebot muss die Maßnahme genau beschreiben – Material, Arbeitszeit, Ort. Ein pauschales Angebot wird oft abgelehnt.
  • Zu lange warten: Den Antrag sollte man stellen, bevor die Situation kritisch wird – nicht danach.

Meine Tipps aus der Praxis

Als Tischlermeister, der täglich mit Wohnraumanpassungen zu tun hat, habe ich einige Dinge gelernt die den Unterschied machen:

✅ So geht es leichter

Mehrere Maßnahmen zusammenfassen: Wenn Sie ohnehin Haltegriffe im Bad und einen Handlauf an der Treppe brauchen, stellen Sie alles in einem Antrag. Das spart Zeit und Aufwand.

Pflegekasse anrufen: Viele Pflegekassen beraten kostenlos. Ein kurzes Gespräch klärt oft schnell ob und wie viel Zuschuss möglich ist.

Fotos machen: Fotos der aktuellen Situation – vor der Maßnahme – helfen der Pflegekasse zu verstehen warum die Anpassung nötig ist.

Fazit

Das Wichtigste auf einen Blick

Ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf bis zu 4.180 € Zuschuss für Wohnraumanpassungen. Der Antrag muss vor der Umsetzung gestellt werden. Und: Sie müssen das nicht alleine durchkämpfen.

Ich begleite Sie durch den gesamten Prozess – vom Angebot bis zur fertigen Montage. Ein Anruf reicht.